Rückkehrzentren sind Verwahrungsorte.
Die Politik muss das rasch korrigieren.
Hier geht es zum Gastbeitrag von Daniel Winkler: 2022-02-16 Tagesanzeiger Wo Menschen entsorgt werden
Rückkehrzentren sind Verwahrungsorte.
Die Politik muss das rasch korrigieren.
Hier geht es zum Gastbeitrag von Daniel Winkler: 2022-02-16 Tagesanzeiger Wo Menschen entsorgt werden
Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den Rückkehrzentren Aarwangen, Biel und Gampelen entsprächen nicht den Mindestanforderungen der UNO-Kinderrechtskonvention, stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in einem ausführlichen Bericht fest. Der kantonale Sicherheitsdirektor, Philippe Müller, fühlt sich dafür nicht verantwortlich.
Hier geht es zum Artikel von Willi Egloff: 2022-02-14 Journal B Philippe Müller u. Menschenrechte
Das alte Bauernhaus, in dem der Eritreer Bereket Andom mit seiner Frau Aster Tekle und den Kindern Rodas (6) und Rai (3) Zuflucht gefunden hat, liegt abgelegen an einem Hang in Rüti bei Riggisberg mit Blick auf die Berner Alpen. Dank der Familie Maag ergeht es diesen abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea viel besser als den vielen anderen, die in prekären Rückkehrzentren leben.
Hier geht es zum Artikel: 2022-02-11 Tagesanzeiger Gestrandet im Rückkehrzentrum
Der von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (NKVF) am 10. Februar 2022 veröffentlichte Bericht zu den Berner Rückkehrzentren kommt zu dem Schluss, dass die Unterbringung der dort lebenden Asylsuchenden menschenunwürdig sei. Insbesondere die Lage der Kinder sei mit der UNO-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar, die Wohnsituation von Familien prekär – in Gefängnissen die Raumverhältnisse komfortabler. Die fehlende Beschäftigung gefährde die psychische Gesundheit. In anderen Rückkehrzentren der Schweiz sind die Bedingungen in keiner Weise besser.
Hier geht es zum Bericht (siehe vor allem S. 4-29): 2022-02-10 Bericht NKVF Rückkehrzentren Kanton BE
Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse in der Bund-Zeitung «Unterbringung ist menschenunwürdig» vom 11. Februar 2022: 2022-02-11 Der Bund Unterbringung ist menschenunwürdig
Thirza Schneider hat in einer wissenschaftlichen Studie die Situation von Kindern und Jugendlichen in Rückkehrzentren untersucht. Seit 2012 arbeite sie ehrenamtlich mit Geflüchteten, zuerst in einer Kollektivunterkunft und seit zwei Jahren vermehrt mit abgewiesenen Geflüchteten in einem der kantonalen Rückkehrzentren. Die CAS-Arbeit ergänzt sich ideal zu den Erkenntnissen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (NKVF).
Siehe insbesondere die Fallbeispiele auf S. 29-55: 2022-02-03 CAS Abschlussarbeit Thirza Schneider Version
Mit Dänemark gibt es ein westliches Land, das eine noch restriktivere Migrationspolitik als die Schweiz kennt. Dass es syrische Asylsuchende wegweist und sie in Ausschaffungslagern verelenden lässt, ist überaus stossend. Die Schweiz sollte sich aber hüten, mit dem Finger auf Dänemark zu zeigen.
Bericht in der NZZ am Sonntag: 2022-01-16 NZZ aSo Dänemark – keine Migranten
Leserbrief von Daniel Winkler, riggi-asyl: 2022-01-23 NZZ am Sonntag LB nur Ausschnitt
Wer sich mit einem negativen Asylentscheid in der Schweiz aufhält, kann jederzeit für illegalen Aufenthalt gebüsst werden. Diese Praxis ist menschenverachtend, denn Personen aus dem Tibet, Eritrea, Afghanistan, Äthiopien (Bürgerkrieg) haben erschwerte oder unzumutbare Rückkehrbedingungen. Sie sind in der Schweiz als Nothilfebeziehende registriert und leben in unserem Land in einem Zustand der „regulären Illegalität“. Gleichwohl werden sie für illegalen Aufenthalt gebüsst, zum Teil immer wieder. Das ist juristisch fragwürdig – mehrere Bussen für den immer gleichen Tatbestand – und menschenrechtlich verwerflich. In dieser Sache ist unserer Gesellschaft der moralische Kompass abhanden gekommen!
Hier der Artikel zum tibetischen Fall im Beobachter: 2022-01-21 Beobachter Losel illegal aus Spiez
Hier der Kommentar im Berner Landbote: 2022-01-19 Berner Landbote Wie Losel in die Zwickmühle geriet