Ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt, dass es für eritreische Asylsuchende mit Negativentscheid unzumutbar ist, sich Papiere bei der eritreischen Botschaft in Genf zu beschaffen. Um dort Papiere zu erhalten, muss ein «Letter of regret» (Schuldeingeständnis) unterschrieben werden. Dieses hat bei einer allfälligen Rückkehr Gefängnis zur Folge. Ausserdem wird eine Diaspora-Steuer eingefordert (2%), welche Nothilfe-Beziehende niemals bezahlen können. Ein Gang zur eritreischen Botschaft bedeutet für die Betroffenen also die Quadratur des Kreises. Etwas, das auch das Deutsche Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil im Hinblick auf diese Flüchtlingsgruppe bestätigt. Da es ausserdem keine Zwangsrückschaffungen und kein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea gibt, ist diese Forderung eine völlige Farce. Wir hoffen, dass der Kanton Bern von dieser sinnlosen Praxis wieder abkommt und die betroffenen Personen privat untergebracht bleiben können.
Hier finden Sie das Urteil des Deutschen Bundesverwaltungsgerichts: 2022-10-11 Bundesverwaltungsgericht D Passbeschaffung
Hier das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts: 2022-05-12 VERWALTUNGSGERICHT ZH Unzumutb. Mitw. Eritrea