Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den Rückkehrzentren Aarwangen, Biel und Gampelen entsprächen nicht den Mindestanforderungen der UNO-Kinderrechtskonvention, stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in einem ausführlichen Bericht fest. Der kantonale Sicherheitsdirektor, Philippe Müller, fühlt sich dafür nicht verantwortlich.
Hier geht es zum Artikel von Willi Egloff: 2022-02-14 Journal B Philippe Müller u. Menschenrechte