SRF Echo der Zeit: Ein Leben auf dem Abstellgleis

Gefangen im alten Asylsystem: Bei 8 Franken am Tag zum Nichtstun verdammt

Asylsuchende, die trotz Wegweisungsverfügung in der Schweiz bleiben, erhalten nur noch minimalste Nothilfe, das heisst: ein Dach über dem Kopf, medizinische Grundversorgung und 8 bis 10 Franken pro Tag für alles andere.

Ausserdem müssen sie meist in Rückkehrzentren leben, mit strikter Präsenzkontrolle und wenig Kontakt zur Aussenwelt. Sie dürfen nicht mehr arbeiten, Aus- und Weiterbildungen sind unerwünscht. Ziel ist es, den Druck auf die rund 4000 Betroffenen zu erhöhen, damit sie freiwillig ausreisen. Was aber, wenn das nicht möglich ist? Die hohe Zahl der Nothilfe-Fälle (Langzeitfälle) korreliert mit der Herkunftssituation der Asylsuchenden: Wer würde tatsächlich freiwillig nach Eritrea zurückkehren? Wer in den Tibet oder nach Afghanistan?

Reportage in der Karwoche – Zurück in die Diktatur

Eritrea «Zurück in die Diktatur»

In der Karwoche veröffentlichte die Republik die dreiteilige Eritrea-Reportage «Zurück in die Diktatur» des gemeinnützigen Berner Recherchekollektivs Reflekt.

Seit Jahren ist Eritrea das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden in der Schweiz. Weil die Behörden die Asylpraxis schrittweise verschärft haben, müssten immer mehr Eritreerinnen und Eritreer in ihre Heimat zurückkehren. Freiwillig aber geht fast niemand und unfreiwillige Rückkehrer akzeptiert das eritreische Regime nicht. Deshalb werden die politischen Forderungen immer lauter, die sogenannte «freiwillige Rückkehr» zu fördern und mehr abgewiesene Asylsuchende zur Ausreise zu bewegen. Doch was erwartet die Menschen, die zurückkehren müssen? Weshalb kehrt überhaupt jemand in eine Diktatur zurück? Und wie schlimm ist die Menschenrechtslage in Eritrea wirklich?

https://reflekt.ch/eritrea/

 

Zurück in die Diktatur – Einleitung: 3-teilige Reportage

Die Schweizer Behörden weisen immer mehr Asylsuchende aus Eritrea ab. Sie könnten ohne Probleme in ihr Heimatland zurückkehren, heisst es in Bern. Doch stimmt das? Erstmals reden Rückkehrer öffentlich. Eine Recherche in drei Teilen.

Republik Auftakt zur Serie (8. April): https://www.republik.ch/2020/04/08/zurueck-in-die-diktatur

 

Teil 1: Was geschieht nach der Rückkehr? Hinter dem Schleier des Nichtwissens.

Die Schweiz tut alles, damit weggewiesene Asylsuchende aus Eritrea in ihr Land zurückkehren. Was mit ihnen dort passiert, weiss in Bern aber niemand so genau. Jetzt sprechen erstmals Eritreer öffentlich darüber, wie es ihnen ergangen ist.

Republik Teil 1 (8. April): https://www.republik.ch/2020/04/08/hinter-dem-schleier-des-nichtwissens

 

Teil 2: Die Zermürbungsstrategie oder: Wie schlecht muss das Leben in der Schweiz sein, damit die Eritreer gehen?

Willkürliche Strafen, Gefängnis, Zwangsarbeit: Das droht abgewiesenen Asylsuchenden, die aus der Schweiz nach Eritrea zurückkehren. Trotzdem gehen manche von ihnen freiwillig zurück. Warum?

Republik Teil 2 (9. April): https://www.republik.ch/2020/04/09/die-zermuerbungs-strategie-oder-wie-schlecht-muss-das-leben-in-der-schweiz-sein-damit-die-eritreer-gehen

 

Teil 3: Willkür, Folter, Zwangsarbeit: Wie schlimm ist es wirklich?

Mit höchstrichterlichem Segen weisen die Schweizer Behörden immer mehr Asylsuchende aus Eritrea ab und versuchen sie zur Rückkehr zu bewegen. Hat sich die Lage dort derart zum Guten verändert?

Republik Teil 3 (10. April): https://www.republik.ch/2020/04/10/willkuer-folter-zwangsarbeit-wie-schlimm-ist-es-wirklich

 

Podcast über die Recherche «Zurück in die Diktator»

Wie lässt sich recherchieren, was weder die Regierung in Eritrea noch die Schweizer Asylbehörden veröffentlicht haben wollen? Im Podcast «Aus der Redaktion» erzählen Republik-Journalistinnen von den Geschichten hinter der Geschichte.

Republik Podcast zur Serie: https://www.republik.ch/2020/04/08/podcast-zurueck-in-die-diktatur

 

Kommentar

Die Resultate der Recherche sind politisch brisant und beweisen, dass aufgrund der aktuellen Asylpraxis Personen aus Eritrea mit einem negativen Asylentscheid unverantwortlich zur Rückkehr gezwungen oder animiert werden. Die Reportage zeigt auf, dass die Schweizer Behörden nicht in der Lage sind, die Risiken einer Rückkehr von eritreischen Asylsuchenden einzuschätzen. Mit der Praxisverschärfung des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Juni 2016 und den damit verbundenen immer zahlreicheren Wegweisungen nach Eritrea riskiert die Schweiz gegen das Non-Refoulement-Prinzip zu verstossen.