Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter zu den Berner Rückkehrzentren

Der von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (NKVF) am 10. Februar 2022 veröffentlichte Bericht zu den Berner Rückkehrzentren kommt zu dem Schluss, dass die Unterbringung der dort lebenden Asylsuchenden menschenunwürdig sei. Insbesondere die Lage der Kinder sei mit der UNO-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar, die Wohnsituation von Familien prekär – in Gefängnissen die Raumverhältnisse komfortabler. Die fehlende Beschäftigung gefährde die psychische Gesundheit. In anderen Rückkehrzentren der Schweiz sind die Bedingungen in keiner Weise besser.

Hier geht es zum Bericht (siehe vor allem S. 4-29): 2022-02-10 Bericht NKVF Rückkehrzentren Kanton BE

 

Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse in der Bund-Zeitung «Unterbringung ist menschenunwürdig» vom 11. Februar 2022: 2022-02-11 Der Bund Unterbringung ist menschenunwürdig