Gastbeitrag zum Nothilfe-Regime im Tagesanzeiger / Der Bund

Das Nothilfe-Regime wurde durch einen demokratischen Prozess eingerichtet und ist rechtsstaatlich legitimiert. Würde es greifen, wäre es realpolitisch vertretbar. Da es aber eine zu grosse Gruppe von Menschen in ein unsägliches Elend stürzt, hat es sich zu himmelschreiendem Unrecht entwickelt und gehört abgeschafft. Eine Amnestie – im Sinne einer vorläufigen Aufnahme – für Menschen, die seit Jahren in der Nothilfe vegetieren, ist unerlässlich.