Beobachter – Das Schicksal des Tibeters Tingle

Seit 2012 ist der Tibeter Tingle Gyel* in der Schweiz. Hierbleiben darf er aber nicht. Nach jahrelangem Warten wurde sein Asylgesuch abgelehnt, auf seine Härtefallgesuche geht der Kanton nicht ein. Aber Gyel kann auch nicht weg. Er steckt als Sans-Papiers in der Nothilfe fest. Seit Jahren schon. Am meisten belastet ihn das Misstrauen, das ihm die Schweizer Behörden entgegenbringen. Sein aktuelles Härtefallgesuch ist noch hängig. Der Kanton Nidwalden hält sein Identitätsdokument für manipuliert und äusserte sich im Mai 2021 in einer ersten Rückmeldung ablehnend. Dies, obwohl das Bundesverwaltungsgericht schon vor Jahren mit einem forensischen Gutachten festgestellt hatte, dass es keine objektiven Fälschungsmerkmale gebe.

Lesen Sie hier weiter: 2021-09-10 Beobachter Tingle – Amt stützt Geheimexperten v. Tina Berg

Berner Landbote: In der Falle – Reportage über eine tibetische Familie

2020-08-12 Berner Landbote Pechu u.Karma-In der Falle Fliesstext

Pechu und Karma hatten das Glück für sich und ihre Buben gefunden. Nach Jahren in Asylheimen fand die tibetische
Familie in Thun eine bescheidene Wohnung, die sie dank eigener Arbeit selber finanzierte. Dann kam der negative Asylentscheid – und die Aussicht auf ein Leben ohne Perspektiven.

Medienmitteilung zu den tibetischen Härtefallgesuchen im Kanton Bern

2020-03-03 Medienmitteilung SID Kanton Bern

Kommentar zur Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion (SID) des Kantons Bern:

Beim Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) arbeiten Menschen, die ihre Sache grundsätzlich gut machen und eine gute Arbeit abliefern wollen. Davon ist auszugehen. In dieser Angelegenheit machen unsere Behörden aber zu wenig und zeigen eine inakzeptable Haltung. Die SID und das ABEV wissen längst um die vielen tibetischen Asylsuchenden, die seit Jahren von Nothilfe leben, extrem verzweifelt sind und viel unternommen haben, um zu Papieren zu gelangen (Botschaftsbesuche). Wenn sie nicht in Nepal oder Indien registriert sind, erhalten sie von diesen Botschaften keine Papiere. Die chinesische Botschaft aufzusuchen, erfordert viel Mut. Zumindest erwarten unsere Behörden nicht eine freiwillige Rückkehr nach China.

Asylrecht

Gesetze wollen eingehalten werden. Die SID weist in ihrer Medienmitteilung darauf hin: «Im Vordergrund steht die prioritäre Aufgabe des Kantons im Asylrecht, nämlich die Durchführung des Vollzugs der Wegweisung der Person aufgrund des negativen Asylentscheids.» Der Kanton Bern weiss nun aber, dass bei tibetischen Asylsuchenden die Durchführung des Vollzugs der Wegweisung nicht möglich ist.

Gesetze müssen sich immer auch in der Praxis bewähren. Im vorliegenden Fall ist der Praxistest gescheitert. Das ABEV trägt an dieser Situation noch keinerlei Schuld. Es hat aber die Pflicht, dezidiert an die Bundesbehörden zurückzumelden, dass es hier neue Rechtsgrundlagen und Sonderlösungen braucht. Stattdessen klammert sich der Kanton streng legalistisch an Gesetze (wie sie das mit ihrer Pressemitteilung machen), die sich längstens als praxisuntauglich erwiesen haben.

Gerade in diesem Fall mutet der Hinweis auf die Rechtsgleichheit bizarr an: Rechtsgleichheit für eine Unrechtssituation?

Nothilfe für drei Monate

Der Bund zahlt den Kantonen eine Nothilfe-Pauschale von 6‘000 Franken pro Person. Diese Pauschale deckt ungefähr drei Monate Nothilfe-Kosten. Der Bund geht also davon aus, dass in dieser Frist eine Rückreise oder Ausschaffung vollzogen werden kann. Daraus kann geschlossen werden, dass das Nothilfe-Regime vom Gesetzgeber auf maximal drei Monate ausgelegt ist.

Nun ist es so, dass schweizweit mind. 50% der Nothilfe-Beziehenden (die Eidg. Migrationskommission, EKM, spricht in ihrem Bericht von Dezember 2019 sogar von rund 60%, S. 6) seit mind. einem Jahr von Nothilfe lebt. Das heisst, diese Menschen sind Langzeitbeziehende (in absoluten Zahlen: ca. 4‘000 in der Schweiz, ca. 250 im Kanton Bern). Diese Zahl ist verstörend hoch und zeigt nochmals, dass die gesetzlich verordnete Repression durch Nothilfe, die dazu da ist, den Vollzug der Wegweisung zu beschleunigen, an der Realität scheitert.

Am Beispiel der tibetischen Asylsuchenden: Seit Jahren leben sie von der prekären Nothilfe. Mit dieser Form der Repression, die für eine kurze Zeit vorgesehen ist, werden Menschen über Jahre gequält. Die Angst vor Verhaftung ist allgegenwärtig, die Lebensmöglichkeiten sind unvorstellbar klein, die Verzweiflung gross und durch die neuste Pressemitteilung noch zusätzlich verstärkt.

Es ist nicht richtig, eine mangelnde Mitwirkung bei der Offenlegung der Identität ins Feld zu führen oder Langzeitbeziehende einfach als renitente Menschen darzustellen, die der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht Folge leisteten. Das ist viel zu kurz gegriffen. Niemand wählt sich diese Situation als Dauerzustand. Die tibetischen Asylsuchenden haben die Mitwirkungspflicht eingehalten, haben versucht, Reisepapiere zu beschaffen und jetzt verbleiben sie in der extrem repressiven Nothilfe.

 

Petition „Eine Lehre – eine Zukunft“

Mehr als 10’000 Personen haben die Petition des Vereins Eine Lehre – eine Zukunft unterzeichnet, welche anstrebt, es jungen Asylsuchenden mit negativem Asylentscheid zu erlauben, ihre Ausbildung abzuschliessen.

Die Unterschriften wurden dem Schweizer Parlament und dem Grossen Rat des Kantons Bern am 26. November 2019 überreicht.

Seit einiger Zeit häufen sich leider die Fälle von abgewiesenen Asylsuchenden, welche ihre Ausbildung abrupt abbrechen müssen, weil sie einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Viele der jungen Leute sind minderjährig vor Jahren in die Schweiz gekommen und sind hier gut integriert. Viele können nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren und werden für Jahre in ein perspektivloses Dasein in der Nothilfe verbannt.

Die Berner Zeitung und die Bund-Zeitung berichten darüber:

2019-12-03 Der Bund Erst die Lehre, dann die Rückweisung

2019-11-27 Berner Zeitung Abgewiesene Asylbewerber sollen Lehre beenden Print

2019-11-28 BZ Philippe Müller Sie weigern sich zurückzukehren

Dazu Leserbrief in der Berner Zeitung vom 30.11.2019:

2019-11-30 BZ Leserbrief zum Interview m. RR Ph. Müller

Regierungsrat Philippe Müller zeigt wenig Verständnis für die Situation weggewiesener Asylsuchender. Für ihn sind diese Menschen renitent, wenn sie nicht alsbald in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Er verweist dabei auf die Entscheidungen der Bundesbehörden (SEM und BVGer St. Gallen) und sieht sich als deren Willensvollstrecker. Leider will er nicht einmal den Spielraum ausschöpfen, den der Kanton hätte (siehe Beispiel Basel-Stadt oder Waadt). Er übersieht auch die Realität, dass es Gruppen gibt, die nicht problemlos in ihr Herkunftsland zurückkehren können (z.B. tibetische und eritreische Asylsuchende).

Eritrea: Aufgrund des politischen und gesellschaftlichen Drucks gegenüber der grössten Flüchtlingsgruppe, auch durch ein geschicktes Lobbying regimefreundlicher Kreise zeigt die Schweiz gegenüber diesen Menschen eine der repressivsten Haltungen im europäischen Vergleich. Tibet: Seit dem Abschluss des Freihandelsabkommens mit China haben die Wegweisungen von tibetischen Asylsuchenden deutlich zugenommen. Diese Menschen verlassen die Schweiz nicht freiwillig. Sie bleiben in der Nothilfe, wobei Nothilfe nicht etwa Hilfe in der Not bedeutet, sondern Not erzeugen will, um den Ausreisedruck zu erhöhen. Diejenigen, die nicht in der Nothilfe verelenden wollen, tauchen ab oder weichen in den Schengenraum aus, um dann als Dublin-Fälle später wieder in der Schweiz zu landen.

Es ist ein unwürdiges Spiel des Kantons, sich die Hände in Unschuld zu waschen und sich stets hinter den Bundesbehörden zu verstecken.

Petitionstext:

Petition Eine Lehre – Eine Zukunft-DE-2