CH MEDIA: Spione aus Eritrea arbeiten für Schweizer Migrationsbehörde – Bund leitet Untersuchung ein

Dolmetscher im Dienst des Bundes stehen unter Verdacht, eritreische Flüchtlinge zu bespitzeln und Schutzgeld zu erpressen. Das hat weitreichende, schwere Folgen für Flüchtlinge. Wie kann es sein, dass der Arm des eritreischen Diktators bis in die Besprechungszimmer des Bundes reichen?

Lesen Sie hier weiter: 2023-08-26 CH MEDIA Spione aus Eritrea arbeiten für Behörden

Gastbeitrag Tages-Anzeiger / Bund: Eritrea ist ein Unrechtsstaat – trotzdem sucht die Schweiz die Kooperation

Abgewiesene eritreische Asylsuchende stellen die grösste Gruppe der Nothilfe-Langzeitbeziehenden dar. Das hat seinen Grund: Freiwillig kehrt niemand nach Eritrea zurück. Zwangsrückschaffungen sind nicht möglich, da in diesem Land minimale rechtsstaatliche Strukturen fehlen.

Diese Menschen erhielten vor Jahren einen Negativ-Entscheid, um den „Pull-Effekt“, d.h. die Sogwirkung aus Eritrea zu bremsen. Das war keine faktenbasierte Entscheidung, sondern politischem und gesellschaftlichem Druck geschuldet. Es wäre längstens an der Zeit, diese Menschen zu legalisieren und sie zumindest vorläufig aufzunehmen.

Lesen Sie hier meinen Gastbeitrag in der Bund-Zeitung:  2022-10-14 Der Bund Eritrea ist ein Unrechtsstaat – CH kooperiert oder im Tages-Anzeiger: 2022-10-14 Tagesanzeiger CH sucht Koop. mit Unrechtsstaat S. 2

Eine Mitwirkung für die Passbeschaffung auf der eritreischen Botschaft ist unzumutbar

Ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt, dass es für eritreische Asylsuchende mit Negativentscheid unzumutbar ist, sich Papiere bei der eritreischen Botschaft in Genf zu beschaffen. Um dort Papiere zu erhalten, muss ein «Letter of regret» (Schuldeingeständnis) unterschrieben werden. Dieses hat bei einer allfälligen Rückkehr Gefängnis zur Folge. Ausserdem wird eine Diaspora-Steuer eingefordert (2%), welche Nothilfe-Beziehende niemals bezahlen können. Ein Gang zur eritreischen Botschaft bedeutet für die Betroffenen also die Quadratur des Kreises. Etwas, das auch das Deutsche Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil im Hinblick auf diese Flüchtlingsgruppe bestätigt. Da es ausserdem keine Zwangsrückschaffungen und kein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea gibt, ist diese Forderung eine völlige Farce. Wir hoffen, dass der Kanton Bern von dieser sinnlosen Praxis wieder abkommt und die betroffenen Personen privat untergebracht bleiben können.

Hier finden Sie das Urteil des Deutschen Bundesverwaltungsgerichts: 2022-10-11 Bundesverwaltungsgericht D Passbeschaffung

Hier das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts: 2022-05-12 VERWALTUNGSGERICHT ZH Unzumutb. Mitw. Eritrea 

Umstrittene Asylpraxis – Erstmals erwiesen: Eritrea-Rückkehrer wurde gefoltert

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist mit dem offiziell ersten Folter-Fall eines Schweizer Eritrea-Rückkehrers konfrontiert. Man prüfe nun den Sachverhalt, sagt das Amt.

Das mehrfach preisgekrönte Recherchekollektiv REFLEKT schreibt:

«Für unsere grosse Eritrea-Recherche hatten wir 2019 den damals 32-jährigen Eritreer Yonas (Name geändert) aufgespürt. Er erzählte uns, wie er in der Schweiz einen negativen Asylentscheid erhalten hatte, wie er nach Eritrea zurückgekehrt war und dort gefoltert wurde. Nun wartete er in Griechenland darauf, erneut in die Schweiz zurückzukehren. Denn solange er sich ausserhalb der Schweiz befand, interessierten sich die hiesigen Behörden nicht für seinen Fall.
Also sind wir mit Yonas in Kontakt geblieben und haben seinen Weg aus der Ferne verfolgt. Bis er es tatsächlich schaffte und im Sommer 2021 erneut illegal in die Schweiz einreisen konnte. Im Dezember erhielt Yonas Asyl. Vieles weist darauf hin, dass das SEM die Aussagen des Eritreers als glaubhaft und ihn selbst als glaubwürdig einschätzt. Damit würde die Schweiz erstmals offiziell anerkennen, dass eine von ihr nach Eritrea weggewiesene Person nach der Rückkehr gefoltert und inhaftiert worden ist.
Doch was bedeutet das für die Asylpraxis? Und wie geht es Yonas heute?»

Hier geht es zur 10 vor 10 – Sendung: https://www.srf.ch/news/schweiz/umstrittene-asylpraxis-erstmals-erwiesen-eritrea-rueckkehrer-wurde-gefoltert?mc_cid=3365aa2c73&mc_eid=ba65eaf001

Hier der Bericht in der Republik: 2022-05-04 Republik Ein Asylfall der alles ändern Christian Zeier

 

Ein vergiftetes „Friedensabkommen“ am Horn von Afrika

Die Hoffnungen, welche mit dem Friedensabkommen zwischen dem äthiopischen Premierminister Abiy Ahmed und dem eritreischen Präsidenten Isaias Afewerki 2018 am Horn von Afrika kurzzeitig aufgeflackert waren, hatten rasch einer desillusionierenden Wirklichkeit Platz gemacht. Ethnische Konflikte spalteten die Bevölkerung Äthiopiens zusehends, und in Eritrea hat sich sowohl politisch wie auch menschenrechtlich nichts zum Besseren gewendet. Lesen Sie hier weiter:

Eritrea u. Äthiopien Expertise Annelies Müller Give-A-Hand Okt. 2021