LANGZEITNOTHILFE. Seit Jahren harren abgewiesene Asylsuchende in einem Nothilfesystem aus, das auf wenige Wochen ausgelegt ist. Darunter befinden sich
Hunderte Kinder. Nicht einmal ihnen will man helfen. Lesen Sie den Beobachter-Artikel mit Quotes von Ursula Fischer, Mitglied unserer Aktionsgruppe Nothilfe:
Rückkehrzentren Kanton Bern
Berner Landbote: Menschenwürdige Unterbringung im Rückkehrzentrum Enggistein?
Regierungsrat Philippe Müller erklärt in der Herbstsession des Grossen Rats (9.9.2022), dass die Unterbringung von abgewiesenen Familien in den Rückkehrzentren des Kantons Bern «Wohnungen entspreche». Entspricht es Wohnungen, wenn insgesamt sieben drei- bis fünfköpfige Familien in Enggistein je in einem einzigen Zimmer leben müssen? Die Grossmehrheit dieser sieben Familien sind Nothilfe-Langzeitbeziehende. Das Argument, diese Leute müssten bloss für kurze Zeit so leben, zieht hier nicht. «Pferche» wären wohl das passendere Wort für diese Form der Unterbringung, die grund- und kinderrechtliche Standards mit Füssen tritt.
Hier geht es zum Beitrag: 2022-10-05 Berner Landbote Kann Wut gesund sein
Offener Brief von Gesundheitspersonen: Forderung einer menschlichen Behandlung von Abgewiesenen
Zusätzlich zu den 54 Erstunterzeichnenden, unterstützen weitere rund 400 medizinische Fachpersonen den Brief und es kommen weitere Unterzeichnenden hinzu. Sie alle bestätigen aus fachlicher Perspektive, dass das Nothilfesystem schwerwiegende, negative Folgen für die psychische Gesundheit der Betroffenen hat.
Dieser Brief wurde am 17. Februar 2022 an Verantwortliche aus Politik und Verwaltung verschickt, das sind Bundesrätinnen, Sozialdirektoren, Kantonsärztinnen, Migrationsbehörden, Politikerinnen: 2022-02-15 Offener Brief menschliche Behandlung Abgewiesener
Gastbeitrag im Tages-Anzeiger: Wo Menschen „entsorgt“ werden.
Rückkehrzentren sind Verwahrungsorte.
Die Politik muss das rasch korrigieren.
Hier geht es zum Gastbeitrag von Daniel Winkler: 2022-02-16 Tagesanzeiger Wo Menschen entsorgt werden
Journal B: Philippe Müllers Mühe mit den Menschenrechten
Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den Rückkehrzentren Aarwangen, Biel und Gampelen entsprächen nicht den Mindestanforderungen der UNO-Kinderrechtskonvention, stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in einem ausführlichen Bericht fest. Der kantonale Sicherheitsdirektor, Philippe Müller, fühlt sich dafür nicht verantwortlich.
Hier geht es zum Artikel von Willi Egloff: 2022-02-14 Journal B Philippe Müller u. Menschenrechte
Tages-Anzeiger: Beispiel für private Unterbringung im Kanton Bern
Das alte Bauernhaus, in dem der Eritreer Bereket Andom mit seiner Frau Aster Tekle und den Kindern Rodas (6) und Rai (3) Zuflucht gefunden hat, liegt abgelegen an einem Hang in Rüti bei Riggisberg mit Blick auf die Berner Alpen. Dank der Familie Maag ergeht es diesen abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea viel besser als den vielen anderen, die in prekären Rückkehrzentren leben.
Hier geht es zum Artikel: 2022-02-11 Tagesanzeiger Gestrandet im Rückkehrzentrum
Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter zu den Berner Rückkehrzentren
Der von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (NKVF) am 10. Februar 2022 veröffentlichte Bericht zu den Berner Rückkehrzentren kommt zu dem Schluss, dass die Unterbringung der dort lebenden Asylsuchenden menschenunwürdig sei. Insbesondere die Lage der Kinder sei mit der UNO-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar, die Wohnsituation von Familien prekär – in Gefängnissen die Raumverhältnisse komfortabler. Die fehlende Beschäftigung gefährde die psychische Gesundheit. In anderen Rückkehrzentren der Schweiz sind die Bedingungen in keiner Weise besser.
Hier geht es zum Bericht (siehe vor allem S. 4-29): 2022-02-10 Bericht NKVF Rückkehrzentren Kanton BE
Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse in der Bund-Zeitung «Unterbringung ist menschenunwürdig» vom 11. Februar 2022: 2022-02-11 Der Bund Unterbringung ist menschenunwürdig