Gastbeitrag Tages-Anzeiger / Bund: Eritrea ist ein Unrechtsstaat – trotzdem sucht die Schweiz die Kooperation

Abgewiesene eritreische Asylsuchende stellen die grösste Gruppe der Nothilfe-Langzeitbeziehenden dar. Das hat seinen Grund: Freiwillig kehrt niemand nach Eritrea zurück. Zwangsrückschaffungen sind nicht möglich, da in diesem Land minimale rechtsstaatliche Strukturen fehlen.

Diese Menschen erhielten vor Jahren einen Negativ-Entscheid, um den „Pull-Effekt“, d.h. die Sogwirkung aus Eritrea zu bremsen. Das war keine faktenbasierte Entscheidung, sondern politischem und gesellschaftlichem Druck geschuldet. Es wäre längstens an der Zeit, diese Menschen zu legalisieren und sie zumindest vorläufig aufzunehmen.

Lesen Sie hier meinen Gastbeitrag in der Bund-Zeitung:  2022-10-14 Der Bund Eritrea ist ein Unrechtsstaat – CH kooperiert oder im Tages-Anzeiger: 2022-10-14 Tagesanzeiger CH sucht Koop. mit Unrechtsstaat S. 2

Berner Landbote: Menschenwürdige Unterbringung im Rückkehrzentrum Enggistein?

Regierungsrat Philippe Müller erklärt in der Herbstsession des Grossen Rats (9.9.2022), dass die Unterbringung von abgewiesenen Familien in den Rückkehrzentren des Kantons Bern «Wohnungen entspreche». Entspricht es Wohnungen, wenn insgesamt sieben drei- bis fünfköpfige Familien in Enggistein je in einem einzigen Zimmer leben müssen? Die Grossmehrheit dieser sieben Familien sind Nothilfe-Langzeitbeziehende. Das Argument, diese Leute müssten bloss für kurze Zeit so leben, zieht hier nicht. «Pferche» wären wohl das passendere Wort für diese Form der Unterbringung, die grund- und kinderrechtliche Standards mit Füssen tritt.

Hier geht es zum Beitrag: 2022-10-05 Berner Landbote Kann Wut gesund sein