Interview zur Nothilfe: Regierungsrat Philippe Müller in der Bund-Zeitung

2020-03-09 Der Bund Interview mit RR Philippe Müller unten

Faktencheck: Nothilfe-Betrag

Regierungsrat Philippe Müller nimmt es mit den Fakten nicht genau: Die Menschen in der Nothilfe erhalten für alle Lebenskosten 8 Franken pro Tag (+ Bett / + Gesundheitskosten). Es gibt keine Gratisabgabe von Kleidern (ausser durch zivilgesellschaftliche Gruppen oder in gewissen Zentren der HAF)! Und wer eine Seife oder ein Shampoo kaufen muss, wird bei 8 Franken auf eine Mahlzeit pro Tag verzichten.

So wie Philippe Müller sich äussert, hat man das Gefühl, die 8 Franken pro Tag seien für Zigaretten und Süssigkeiten. Schwer nachvollziehbar ist auch der Satz: «Ich kann ihnen versichern: Die Menschen erhalten dort alles, was sie brauchen …». Wer jahrelang von Nothilfe lebt, braucht mehr als ein Dach über dem Kopf. Er braucht eine Lebensperspektive, Ausbildung, Arbeit.

Theorie versus Praxis

Philippe Müller argumentiert als Jurist aus der Perspektive der Theorie und der Gesetze, und wenn das Nothilfe-Regime praxiserprobt wäre, sollte man es tatsächlich beibehalten. Wir von der «Aktionsgruppe Nothilfe – Sackgasse Langzeitnothilfe» sehen die Situation der Nothilfe aus der Perspektive der Praxis und der Erfahrung/Empirie. Eigentlich sollten Menschen mit Theorie- und Praxis-Erfahrung gemeinsam im Gespräch bleiben und sich gegenseitig unterstützen, um gute Lösungen zu finden.

Nothilfe-Elend

Wenn die Erfahrung zeigt, dass mindestens die Hälfte der Nothilfe-Fälle (55%) bereits über ein Jahr von Nothilfe lebt, dann muss etwas geschehen. Das sind zu viele Menschen in einer Situation der Verelendung, und man kann nicht davon ausgehen, dass sie alle unanständig und renitent sind.

Hier zeigt sich eine Gruppe von Menschen, welchen man ihre Würde genommen hat, und wer einer Gruppe von Menschen ihre Würde raubt, stellt die Würde aller Menschen dieser Welt in Frage.

Medienmitteilung zu den tibetischen Härtefallgesuchen im Kanton Bern

2020-03-03 Medienmitteilung SID Kanton Bern

Kommentar zur Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion (SID) des Kantons Bern:

Beim Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) arbeiten Menschen, die ihre Sache grundsätzlich gut machen und eine gute Arbeit abliefern wollen. Davon ist auszugehen. In dieser Angelegenheit machen unsere Behörden aber zu wenig und zeigen eine inakzeptable Haltung. Die SID und das ABEV wissen längst um die vielen tibetischen Asylsuchenden, die seit Jahren von Nothilfe leben, extrem verzweifelt sind und viel unternommen haben, um zu Papieren zu gelangen (Botschaftsbesuche). Wenn sie nicht in Nepal oder Indien registriert sind, erhalten sie von diesen Botschaften keine Papiere. Die chinesische Botschaft aufzusuchen, erfordert viel Mut. Zumindest erwarten unsere Behörden nicht eine freiwillige Rückkehr nach China.

Asylrecht

Gesetze wollen eingehalten werden. Die SID weist in ihrer Medienmitteilung darauf hin: «Im Vordergrund steht die prioritäre Aufgabe des Kantons im Asylrecht, nämlich die Durchführung des Vollzugs der Wegweisung der Person aufgrund des negativen Asylentscheids.» Der Kanton Bern weiss nun aber, dass bei tibetischen Asylsuchenden die Durchführung des Vollzugs der Wegweisung nicht möglich ist.

Gesetze müssen sich immer auch in der Praxis bewähren. Im vorliegenden Fall ist der Praxistest gescheitert. Das ABEV trägt an dieser Situation noch keinerlei Schuld. Es hat aber die Pflicht, dezidiert an die Bundesbehörden zurückzumelden, dass es hier neue Rechtsgrundlagen und Sonderlösungen braucht. Stattdessen klammert sich der Kanton streng legalistisch an Gesetze (wie sie das mit ihrer Pressemitteilung machen), die sich längstens als praxisuntauglich erwiesen haben.

Gerade in diesem Fall mutet der Hinweis auf die Rechtsgleichheit bizarr an: Rechtsgleichheit für eine Unrechtssituation?

Nothilfe für drei Monate

Der Bund zahlt den Kantonen eine Nothilfe-Pauschale von 6‘000 Franken pro Person. Diese Pauschale deckt ungefähr drei Monate Nothilfe-Kosten. Der Bund geht also davon aus, dass in dieser Frist eine Rückreise oder Ausschaffung vollzogen werden kann. Daraus kann geschlossen werden, dass das Nothilfe-Regime vom Gesetzgeber auf maximal drei Monate ausgelegt ist.

Nun ist es so, dass schweizweit mind. 50% der Nothilfe-Beziehenden (die Eidg. Migrationskommission, EKM, spricht in ihrem Bericht von Dezember 2019 sogar von rund 60%, S. 6) seit mind. einem Jahr von Nothilfe lebt. Das heisst, diese Menschen sind Langzeitbeziehende (in absoluten Zahlen: ca. 4‘000 in der Schweiz, ca. 250 im Kanton Bern). Diese Zahl ist verstörend hoch und zeigt nochmals, dass die gesetzlich verordnete Repression durch Nothilfe, die dazu da ist, den Vollzug der Wegweisung zu beschleunigen, an der Realität scheitert.

Am Beispiel der tibetischen Asylsuchenden: Seit Jahren leben sie von der prekären Nothilfe. Mit dieser Form der Repression, die für eine kurze Zeit vorgesehen ist, werden Menschen über Jahre gequält. Die Angst vor Verhaftung ist allgegenwärtig, die Lebensmöglichkeiten sind unvorstellbar klein, die Verzweiflung gross und durch die neuste Pressemitteilung noch zusätzlich verstärkt.

Es ist nicht richtig, eine mangelnde Mitwirkung bei der Offenlegung der Identität ins Feld zu führen oder Langzeitbeziehende einfach als renitente Menschen darzustellen, die der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht Folge leisteten. Das ist viel zu kurz gegriffen. Niemand wählt sich diese Situation als Dauerzustand. Die tibetischen Asylsuchenden haben die Mitwirkungspflicht eingehalten, haben versucht, Reisepapiere zu beschaffen und jetzt verbleiben sie in der extrem repressiven Nothilfe.