Hier geht es zu den News: 2022-11-15 Neuigkeiten von riggi-asyl November 2022
Aussagen von Menschen, die unter dem Nothilferegime leben
Wenn Sie mehr erfahren wollen über Menschen, die unter den Bedingungen des Nothilferegimes leben, dann lesen Sie hier, wie sie sich fühlen und was sie in der Schweiz erleben: 2022-11-15 Aussagen von Menschen unter dem Nothilfe-Regime
Gastbeitrag Tages-Anzeiger / Bund: Eritrea ist ein Unrechtsstaat – trotzdem sucht die Schweiz die Kooperation
Abgewiesene eritreische Asylsuchende stellen die grösste Gruppe der Nothilfe-Langzeitbeziehenden dar. Das hat seinen Grund: Freiwillig kehrt niemand nach Eritrea zurück. Zwangsrückschaffungen sind nicht möglich, da in diesem Land minimale rechtsstaatliche Strukturen fehlen.
Diese Menschen erhielten vor Jahren einen Negativ-Entscheid, um den „Pull-Effekt“, d.h. die Sogwirkung aus Eritrea zu bremsen. Das war keine faktenbasierte Entscheidung, sondern politischem und gesellschaftlichem Druck geschuldet. Es wäre längstens an der Zeit, diese Menschen zu legalisieren und sie zumindest vorläufig aufzunehmen.
Lesen Sie hier meinen Gastbeitrag in der Bund-Zeitung: 2022-10-14 Der Bund Eritrea ist ein Unrechtsstaat – CH kooperiert oder im Tages-Anzeiger: 2022-10-14 Tagesanzeiger CH sucht Koop. mit Unrechtsstaat S. 2
Berner Landbote: Menschenwürdige Unterbringung im Rückkehrzentrum Enggistein?
Regierungsrat Philippe Müller erklärt in der Herbstsession des Grossen Rats (9.9.2022), dass die Unterbringung von abgewiesenen Familien in den Rückkehrzentren des Kantons Bern «Wohnungen entspreche». Entspricht es Wohnungen, wenn insgesamt sieben drei- bis fünfköpfige Familien in Enggistein je in einem einzigen Zimmer leben müssen? Die Grossmehrheit dieser sieben Familien sind Nothilfe-Langzeitbeziehende. Das Argument, diese Leute müssten bloss für kurze Zeit so leben, zieht hier nicht. «Pferche» wären wohl das passendere Wort für diese Form der Unterbringung, die grund- und kinderrechtliche Standards mit Füssen tritt.
Hier geht es zum Beitrag: 2022-10-05 Berner Landbote Kann Wut gesund sein
Statistik Sozialhilfestopp (= Nothilfe) für das Jahr 2021
Nothilfe-Langzeitbeziehende sind Menschen, die in unserem ganzen Land verteilt über Jahre in völlig desperaten Verhältnissen leben, meist in Rückkehrzentren.
87% oder 2’433 Menschen sind Langzeitbeziehende (altrechtliche Fälle). Wichtiger Hinweis: Möglicherweise fehlen in dieser Statistik die im Kanton Bern und anderen Kantonen privat Untergebrachten, denn sie haben im Jahr 2021 kein Nothilfe-Geld bezogen. Die neurechtlichen Fälle müssten auch noch dazugerechnet werden.
Hier geht es zur Statistik: 2021 Monitoring Sozialhilfestopp altrechtlich
Der Familiennachzug von Selahadin Amharay im Beobachter (vgl. „riggi-asyl“ – News vom 6.5.2022)
Thomas Angeli vom Beobachter hat die Situation von Selahadin Amharay auf sorgfältige Weise aufgearbeitet. Wir hoffen, dass nun etwas Bewegung in die Sache kommt.
Hier geht es zum Artikel: 2022-06-22 Beobachter Fall Selahadin Familiennachzug
Eine Mitwirkung für die Passbeschaffung auf der eritreischen Botschaft ist unzumutbar
Ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt, dass es für eritreische Asylsuchende mit Negativentscheid unzumutbar ist, sich Papiere bei der eritreischen Botschaft in Genf zu beschaffen. Um dort Papiere zu erhalten, muss ein «Letter of regret» (Schuldeingeständnis) unterschrieben werden. Dieses hat bei einer allfälligen Rückkehr Gefängnis zur Folge. Ausserdem wird eine Diaspora-Steuer eingefordert (2%), welche Nothilfe-Beziehende niemals bezahlen können. Ein Gang zur eritreischen Botschaft bedeutet für die Betroffenen also die Quadratur des Kreises. Etwas, das auch das Deutsche Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil im Hinblick auf diese Flüchtlingsgruppe bestätigt. Da es ausserdem keine Zwangsrückschaffungen und kein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea gibt, ist diese Forderung eine völlige Farce. Wir hoffen, dass der Kanton Bern von dieser sinnlosen Praxis wieder abkommt und die betroffenen Personen privat untergebracht bleiben können.
Hier finden Sie das Urteil des Deutschen Bundesverwaltungsgerichts: 2022-10-11 Bundesverwaltungsgericht D Passbeschaffung
Hier das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts: 2022-05-12 VERWALTUNGSGERICHT ZH Unzumutb. Mitw. Eritrea