WOZ-Artikel vom 31.10.2024: Skandalöse Zwangsrückschaffung von zwei Afghanen

Ende September 2024 wurden zwei Asylsuchende nach Kabul zurückgeschafft, wovon einer unserer Aktionsgruppe Nothilfe bekannt war. Die Gründe für die Rückschaffung sind skandalös, und das Gefährdungspotenzial dieser Menschen maximal: Ein Verstoss gegen geltendes Völkerrecht (Non-Refoulement Prinzip).

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Das Non-Refoulement Prinzip verbietet die Auslieferung, Ausweisung oder Rückschiebung einer Person in ein anderes Land, falls ernsthafte Gründe für die Annahme vorliegen, dass für die betreffende Person im Zielland ein ernsthaftes Risiko von Folter bzw. unmenschlicher Behandlung oder einer anderen sehr schweren Menschenrechtsverletzung besteht.