Die Schweiz hat die UNO-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Es darf nicht sein, dass Kinder über lange Zeit in einer Nothilfe-Situation und in Rückkehrzentren leben müssen, die für Kinder ein prekäres Umfeld bedeuten. Langzeitfälle in der Nothilfe kommen vor allem aus Ländern mit erschwerten Rückkehrbedingungen. Für diese Menschen braucht es eine andere Lösung.
Hier geht es zum Gastbeitrag in der Zeitung „Der Bund“: 2021-06-10 Der Bund Familien gehören nicht in Rückehrzentren
Und hier das Referenzinterview mit Regierungsrat Philippe Müller in der „Der Bund“: 2021-06-07 Der Bund Interview Philippe Müller