Gastbeitrag zum Nothilfe-Regime im Tagesanzeiger / Der Bund

Das Nothilfe-Regime wurde durch einen demokratischen Prozess eingerichtet und ist rechtsstaatlich legitimiert. Würde es greifen, wäre es realpolitisch vertretbar. Da es aber eine zu grosse Gruppe von Menschen in ein unsägliches Elend stürzt, hat es sich zu himmelschreiendem Unrecht entwickelt und gehört abgeschafft. Eine Amnestie – im Sinne einer vorläufigen Aufnahme – für Menschen, die seit Jahren in der Nothilfe vegetieren, ist unerlässlich.

Das Schreckensgespenst Prêles (Rückkehrzentrum)

Der Name «Rückkehrzentrum» ist ein Etikettenschwindel. Könnten die Leute wirklich zurückkehren, wäre ein solches Zentrum ein gangbarer Weg. Tatsache ist: Asylsuchende mit einer Wegweisung, die gute Chancen für eine Rückkehr hätten, tauchen in der Regel unter.

Anders die Menschen, die nicht zurückkehren können: eritreische, tibetische, afghanische und iranische Asylsuchende mit einer Wegweisung. Für sie wird das Rückkehrzentren ein Bleibezentrum, in dem sie verelenden (siehe die Beispiele Balmberg, Oberbuchsiten SO). Und das darf nicht sein, dass Menschen über Monate und Jahre in menschenunwürdigen Strukturen leben müssen.