Republik: Zustände am Bundesverwaltungsgericht St. Gallen in Bezug auf Asylentscheide

Eigentlich weist am Bundesverwaltungsgericht eine Software den Richtern die Fälle zu. Doch das Programm wird regelmässig übersteuert. Und jetzt zeigt sich: Sogar Unbefugte konnten eingreifen. Besonders häufig passiert ist dies bei Asylentscheiden.

Die neue Studie aus Bern und Zürich legte einmal mehr offen, dass in der Schweiz die Regeln für die Richterinnenauswahl eher rudimentär sind und hinter den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückbleiben. Auch da ist Entwicklungspotenzial erkennbar – für die Gerichte, aber auch für die Gesetzgeber im eidgenössischen Parlament.

Hier geht es zum Artikel in der Republik: 2022-01-11 REPUBLIK Zustände am BVGer

Asyldossiers vom Geheimdienst überprüft

In gewissen politischen Kreisen entwickelte sich hartnäckig das Narrativ, dass Asylsuchende ein beträchtliches Gefahrenpotenzial darstellen. Dazu eine Statistik in der Blick-Ausgabe vom 6.1.2022. Letztes Jahr nahm der Geheimdienst 728 Asyldossiers genau unter die Lupe. Dabei empfahl er ein einziges Gesuch zur Ablehnung. In den letzten 10 Jahren sind 138 Asylsuchende als potenzielle Risiken eingestuft worden. Bei +/- 200’000 Asylgesuchen entspricht das einer relativen Zahlen von 0.069% (etwas mehr als ein halbes Promille).

Hier geht es zum Bericht: 2022-01-06-Blick-Asyldossiers-vom-Geheimdienst-ueberprueft

Statt im Rückkehrzentrum bei Privatpersonen

Das äthiopische Ehepaar mit zwei Kindern lebt seit 10 Jahren in der Schweiz und fast so lange unter dem Nothilferegime. „Als abgewiesene Asylsuchende dürfen sie weder arbeiten, noch erhalten sie Sozialhilfe. Da sie nicht mehr im Rückkehrzentrum wohnen, gelten sie für den Kanton auch nicht mehr als bedürftig. Sie haben deshalb kein Anrecht auf Nothilfe. Diese beträgt für eine vierköpfige Familie knapp 26 Franken pro Tag. Die Regeln könnten allerdings ändern: Im Kantonsparlament sprach sich 2020 eine knappe Mehrheit dafür aus, künftig auch privat untergebrachten Personen ohne Bleiberecht Nothilfe zu gewähren. Über die entsprechende Gesetzesänderung wird der Grosse  Rat nächste Woche entscheiden.“ Die vorberatende Sicherheitskommission lehnte den Gesetzesentwurf im November 2021 ab.

Erfahren Sie mehr über diese Familie, die wir auch von Seiten „riggi-asyl“ begleiten: 2021-12-06 Der Bund Eine Familie die nicht hier sein sollte

Geburt in der Notunterkunft

In der Notunterkunft Hinteregg ZH – das Äquivalent zu den Rückkehrzentren im Kanton Bern – sind die Verhältnisse besonders desperat. „Zwar soll die Nothilfe nur als Überbrückungslösung dienen, doch das ist sie nicht immer. Wie ein aktueller Bericht des Staatssekretariats für Migration zeigt, machen Familien rund ein Viertel aller abgewiesenen Asylsuchenden aus. Zwei Drittel leben schon länger als ein Jahr davon, weil ihr Herkunftsland eine Rückkehr ablehnt oder weil sie – wie die Familie aus dem kleinen Zimmer in Hinteregg – Angst vor einer Rückschaffung in überfüllte griechische Flüchtlingscamps haben.“

Hier geht es zum Artikel in der Blick-Zeitung mit Interview mit Walter Leimgruber, Präsident der Eidg. Kommission für Migrationsfragen (EKM): 2021-12-05 Blick Geburt in der Notunterkunft