Wer sich mit einem negativen Asylentscheid in der Schweiz aufhält, kann jederzeit für illegalen Aufenthalt gebüsst werden. Diese Praxis ist menschenverachtend, denn Personen aus dem Tibet, Eritrea, Afghanistan, Äthiopien (Bürgerkrieg) haben erschwerte oder unzumutbare Rückkehrbedingungen. Sie sind in der Schweiz als Nothilfebeziehende registriert und leben in unserem Land in einem Zustand der „regulären Illegalität“. Gleichwohl werden sie für illegalen Aufenthalt gebüsst, zum Teil immer wieder. Das ist juristisch fragwürdig – mehrere Bussen für den immer gleichen Tatbestand – und menschenrechtlich verwerflich. In dieser Sache ist unserer Gesellschaft der moralische Kompass abhanden gekommen!
Hier der Artikel zum tibetischen Fall im Beobachter: 2022-01-21 Beobachter Losel illegal aus Spiez
Hier der Kommentar im Berner Landbote: 2022-01-19 Berner Landbote Wie Losel in die Zwickmühle geriet