Hier ist der Newsletter des Hochsommers:
Newsletter
Newsletter Juni 2015
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Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende
Im Newsletter vom April/Mai 2015 beschrieben wir die rechtliche Situation für die Arbeit von Asylsuchenden, wobei wir eine veraltete Information bezüglich der Flüchtlinge mit F-Ausweis verwendet haben.
Für Asylsuchende mit Ausweis N gilt der „Inländervorrang“ nach wie vor. Hingegen gilt das nicht mehr für „vorläufig Aufgenommene“, also Personen mit Ausweis F. Das heisst, dass Arbeitgeber für eine Arbeitsbewilligung für Asylsuchende mit Ausweis F nicht nachweisen müssen, dass sie die Stelle nicht anders besetzen können.
Eine gute Übersicht über Arbeitsbewilligungen für Flüchtlinge ist auf der Seite der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen (KKF) zu finden.
Newsletter April/Mai 2015
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Newsletter März 2015
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Newsletter Februar 2015
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Newsletter Januar 2015
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