NZZ – Immer weniger eritreische Asylsuchende erhalten Asyl

Kommentar: In der NZZ ist von Tobias Gafafer ein Beitrag zu eritreischen Asylsuchenden mit Wegweisung erschienen. Es ist ein Artikel, der die Verhältnisse korrekt wiedergibt und auf die grosse Problematik hinweist.

Auch weggewiesene Eritreerinnen und Eritreer sollen menschenwürdig behandelt werden, ist unsere Forderung. Es ist keine Lösung, dass diese jahrelang ohne Perspektive von der Nothilfe leben. Der Bund soll Weggewiesenen die vorläufige Aufnahme ermöglichen, bis sich die Verhältnisse in ihrer Heimat substanziell verbessert haben.

 

Gastbeitrag zum Nothilfe-Regime im Tagesanzeiger / Der Bund

Das Nothilfe-Regime wurde durch einen demokratischen Prozess eingerichtet und ist rechtsstaatlich legitimiert. Würde es greifen, wäre es realpolitisch vertretbar. Da es aber eine zu grosse Gruppe von Menschen in ein unsägliches Elend stürzt, hat es sich zu himmelschreiendem Unrecht entwickelt und gehört abgeschafft. Eine Amnestie – im Sinne einer vorläufigen Aufnahme – für Menschen, die seit Jahren in der Nothilfe vegetieren, ist unerlässlich.

NZZ – Regime in Eritrea so repressiv wie vor Friedensschluss mit Äthiopien

NEUE ZÜRCHER ZEITUNG, Fabian Urech: Punkto Menschenrechte bleibt Eritrea ein repressiver Staat. Und es sieht nicht so aus, als würde sich das bald ändern.

Die Menschenrechtslage in Eritrea ist auch nach dem letztjährigen Friedensschluss mit dem Nachbarstaat Äthiopien äusserst besorgniserregend. Zu diesem Schluss kommt das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte. «Im vergangenen Jahr haben wir in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte keine Verbesserung feststellen können», sagte Kate Gilmore, stellvertretende Uno-Menschenrechtskommissarin, letzte Woche im Menschenrechtsrat in Genf.

Für das Staatssekretariat für Migration (SEM) scheinen die Einschätzungen der UNO-Behörden keine Bedeutung zu haben. Es macht auf Schönfärberei, wenn es sagt, eine freiwillige Rückkehr nach Eritrea sei gefahrlos möglich, und beugt sich dem politischen Druck. Das Resultat dieser Strategie ist: Immer mehr eritreische Asylsuchende landen über lange Zeit in der Nothilfe.

 

SRF Echo der Zeit: Asylsuchende landen in der Nothilfe

https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/asylsuchende-landen-in-der-nothilfe?id=e974c05a-bfd0-46eb-801b-85ea8f9519ee&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

Eritreische Asylsuchende in Arbeitssituationen, die plötzlich in der Nothilfe landen, sind keine „bedauerlichen Einzelfälle“, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) meint. Das ist Schönfärberei!

Seit der Praxisänderung des SEM im Juni 2016 erleiden immer mehr eritreische Asylsuchende dieses Schicksal und werden auf Nothilfe gesetzt: Es sind Hunderte! Zurückkehren können sie nicht. Entweder sie fliehen in ein Nachbarland (um später als Dublin-Fälle wieder in die Schweiz zurückgeschafft zu werden) oder sie verelenden in unserem reichen Land in einer Kollektivunterkunft.

Es ist eine Realität, dass eritreische Asylsuchende im Moment nicht gefahrlos zurückkehren können (siehe beispielsweise das Urteil des Anti-Folter-Komitees der UNO vom 7. Dezember 2018 mit Kommentar NZZ am Sonntag vom 23. Dezember 2018, oder die Einschätzungen der Afrika-Korrespondenten David Signer und Bernd Dörries weiter unten).

 

 

Überprüfung von vorläufigen Aufnahmen führt zu neuen Nothilfe-Fällen

In der Zeitung „Fluchtpunkt“ der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH werden die Neuüberprüfungen von vorläufig aufgenommenen EritreerInnen (F hum) stark kritisiert. Neue Wegweisungen führen zu neuen Nothilfe-Fällen. Diese Menschen, v.a. Frauen, verelenden in Nothilfeunterkünften oder weichen in ein Nachbarland aus (Deutschland, Frankreich), bis sie dort aufgegriffen und als Dublin-Fälle wieder in die Schweiz zurückgeschafft werden. Ein hässliches Spiel mit verletzlichen Menschen.

Zeitungsartikel: 2018-11-30 SFH Fluchtpunkt VA Eritrea Seite 6