Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende

Im Newsletter vom April/Mai 2015 beschrieben wir die  rechtliche Situation für die Arbeit von Asylsuchenden, wobei wir eine veraltete Information bezüglich der Flüchtlinge mit F-Ausweis verwendet haben.

Für Asylsuchende mit Ausweis N gilt der „Inländervorrang“ nach wie vor. Hingegen gilt das nicht mehr für „vorläufig Aufgenommene“, also Personen mit Ausweis F.  Das heisst, dass Arbeitgeber für eine Arbeitsbewilligung für Asylsuchende mit Ausweis F nicht nachweisen müssen, dass sie die Stelle nicht anders besetzen können.

Eine gute Übersicht über Arbeitsbewilligungen für Flüchtlinge ist auf der Seite der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen (KKF) zu finden.

Vice-versa Dossier: Kirche und Flucht

Die aktuelle Ausgabe von vice-versa, der Zeitschrift des Bereichs OeMe-Migration der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, reflektiert die Rolle der Kirche beim Einsatz für Flüchtlinge. Das Dossier enthält eine theologische Reflexion, Fakten zu Flucht und Asyl, Tipps für Kirchgemeinden und  Erfahrungsberichte von Flüchtlingen und Freiwilligen. Illustriert ist das Dossier mit vielen Fotos aus Riggisberg.