Berner Landbote: In der Falle – Reportage über eine tibetische Familie

2020-08-12 Berner Landbote Pechu u.Karma-In der Falle Fliesstext

Pechu und Karma hatten das Glück für sich und ihre Buben gefunden. Nach Jahren in Asylheimen fand die tibetische
Familie in Thun eine bescheidene Wohnung, die sie dank eigener Arbeit selber finanzierte. Dann kam der negative Asylentscheid – und die Aussicht auf ein Leben ohne Perspektiven.

St. Galler Tagblatt: Härte führt zu einer Verelendung

2020-06-18 St. Galler Tagblatt Härte führt zu einer Verelendung Walter Leimgruber

Eine Arbeitsgruppe der ehrenamtlichen Thurgauer Flüchtlingsbetreuer fordert eine Änderung des kantonalen Nothilfekonzepts für abgewiesene Asylbewerber. Der Präsident der Eidgenössischen Migrationskommission (Walter Leimgruber) empfiehlt die Anwendung der Härtefallregelung für Kinder und Jugendliche.

Das Nothilfesystem für abgewiesene Asylsuchende – ein Bericht zu den psychischen Gesundheitsfolgen

Dr. phil. Urs Ruckstuhl, Eidg. anerkannter Psychotherapeut und Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, Zürich, hat im Jahr 2020 eine Aufsatzsammlung mit dem Thema «Das Nothilfesystem für abgewiesene Asylsuchende – ein Bericht zu den psychischen Gesundheitsfolgen» herausgegeben. In seinem Aufsatz «Strategien der Entmutigung und Zermürbung …» legt er die Bedingungen und Folgen des Nothilferegimes dar.

Hier geht es zur Aufsatzsammlung (siehe Aufsatz von Urs Ruckstuhl auf Seite 9): 2020-06-08 Die Notunterkünfte für abgewiesene Asylsuchende Dr. phil. Urs Ruckstuhl

SRF Echo der Zeit: Ein Leben auf dem Abstellgleis

Gefangen im alten Asylsystem: Bei 8 Franken am Tag zum Nichtstun verdammt

Asylsuchende, die trotz Wegweisungsverfügung in der Schweiz bleiben, erhalten nur noch minimalste Nothilfe, das heisst: ein Dach über dem Kopf, medizinische Grundversorgung und 8 bis 10 Franken pro Tag für alles andere.

Ausserdem müssen sie meist in Rückkehrzentren leben, mit strikter Präsenzkontrolle und wenig Kontakt zur Aussenwelt. Sie dürfen nicht mehr arbeiten, Aus- und Weiterbildungen sind unerwünscht. Ziel ist es, den Druck auf die rund 4000 Betroffenen zu erhöhen, damit sie freiwillig ausreisen. Was aber, wenn das nicht möglich ist? Die hohe Zahl der Nothilfe-Fälle (Langzeitfälle) korreliert mit der Herkunftssituation der Asylsuchenden: Wer würde tatsächlich freiwillig nach Eritrea zurückkehren? Wer in den Tibet oder nach Afghanistan?

Reportage in der Karwoche – Zurück in die Diktatur

Eritrea «Zurück in die Diktatur»

In der Karwoche veröffentlichte die Republik die dreiteilige Eritrea-Reportage «Zurück in die Diktatur» des gemeinnützigen Berner Recherchekollektivs Reflekt.

Seit Jahren ist Eritrea das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden in der Schweiz. Weil die Behörden die Asylpraxis schrittweise verschärft haben, müssten immer mehr Eritreerinnen und Eritreer in ihre Heimat zurückkehren. Freiwillig aber geht fast niemand und unfreiwillige Rückkehrer akzeptiert das eritreische Regime nicht. Deshalb werden die politischen Forderungen immer lauter, die sogenannte «freiwillige Rückkehr» zu fördern und mehr abgewiesene Asylsuchende zur Ausreise zu bewegen. Doch was erwartet die Menschen, die zurückkehren müssen? Weshalb kehrt überhaupt jemand in eine Diktatur zurück? Und wie schlimm ist die Menschenrechtslage in Eritrea wirklich?

https://reflekt.ch/eritrea/

 

Zurück in die Diktatur – Einleitung: 3-teilige Reportage

Die Schweizer Behörden weisen immer mehr Asylsuchende aus Eritrea ab. Sie könnten ohne Probleme in ihr Heimatland zurückkehren, heisst es in Bern. Doch stimmt das? Erstmals reden Rückkehrer öffentlich. Eine Recherche in drei Teilen.

Republik Auftakt zur Serie (8. April): https://www.republik.ch/2020/04/08/zurueck-in-die-diktatur

 

Teil 1: Was geschieht nach der Rückkehr? Hinter dem Schleier des Nichtwissens.

Die Schweiz tut alles, damit weggewiesene Asylsuchende aus Eritrea in ihr Land zurückkehren. Was mit ihnen dort passiert, weiss in Bern aber niemand so genau. Jetzt sprechen erstmals Eritreer öffentlich darüber, wie es ihnen ergangen ist.

Republik Teil 1 (8. April): https://www.republik.ch/2020/04/08/hinter-dem-schleier-des-nichtwissens

 

Teil 2: Die Zermürbungsstrategie oder: Wie schlecht muss das Leben in der Schweiz sein, damit die Eritreer gehen?

Willkürliche Strafen, Gefängnis, Zwangsarbeit: Das droht abgewiesenen Asylsuchenden, die aus der Schweiz nach Eritrea zurückkehren. Trotzdem gehen manche von ihnen freiwillig zurück. Warum?

Republik Teil 2 (9. April): https://www.republik.ch/2020/04/09/die-zermuerbungs-strategie-oder-wie-schlecht-muss-das-leben-in-der-schweiz-sein-damit-die-eritreer-gehen

 

Teil 3: Willkür, Folter, Zwangsarbeit: Wie schlimm ist es wirklich?

Mit höchstrichterlichem Segen weisen die Schweizer Behörden immer mehr Asylsuchende aus Eritrea ab und versuchen sie zur Rückkehr zu bewegen. Hat sich die Lage dort derart zum Guten verändert?

Republik Teil 3 (10. April): https://www.republik.ch/2020/04/10/willkuer-folter-zwangsarbeit-wie-schlimm-ist-es-wirklich

 

Podcast über die Recherche «Zurück in die Diktator»

Wie lässt sich recherchieren, was weder die Regierung in Eritrea noch die Schweizer Asylbehörden veröffentlicht haben wollen? Im Podcast «Aus der Redaktion» erzählen Republik-Journalistinnen von den Geschichten hinter der Geschichte.

Republik Podcast zur Serie: https://www.republik.ch/2020/04/08/podcast-zurueck-in-die-diktatur

 

Kommentar

Die Resultate der Recherche sind politisch brisant und beweisen, dass aufgrund der aktuellen Asylpraxis Personen aus Eritrea mit einem negativen Asylentscheid unverantwortlich zur Rückkehr gezwungen oder animiert werden. Die Reportage zeigt auf, dass die Schweizer Behörden nicht in der Lage sind, die Risiken einer Rückkehr von eritreischen Asylsuchenden einzuschätzen. Mit der Praxisverschärfung des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Juni 2016 und den damit verbundenen immer zahlreicheren Wegweisungen nach Eritrea riskiert die Schweiz gegen das Non-Refoulement-Prinzip zu verstossen.

Interview zur Nothilfe: Regierungsrat Philippe Müller in der Bund-Zeitung

2020-03-09 Der Bund Interview mit RR Philippe Müller unten

Faktencheck: Nothilfe-Betrag

Regierungsrat Philippe Müller nimmt es mit den Fakten nicht genau: Die Menschen in der Nothilfe erhalten für alle Lebenskosten 8 Franken pro Tag (+ Bett / + Gesundheitskosten). Es gibt keine Gratisabgabe von Kleidern (ausser durch zivilgesellschaftliche Gruppen oder in gewissen Zentren der HAF)! Und wer eine Seife oder ein Shampoo kaufen muss, wird bei 8 Franken auf eine Mahlzeit pro Tag verzichten.

So wie Philippe Müller sich äussert, hat man das Gefühl, die 8 Franken pro Tag seien für Zigaretten und Süssigkeiten. Schwer nachvollziehbar ist auch der Satz: «Ich kann ihnen versichern: Die Menschen erhalten dort alles, was sie brauchen …». Wer jahrelang von Nothilfe lebt, braucht mehr als ein Dach über dem Kopf. Er braucht eine Lebensperspektive, Ausbildung, Arbeit.

Theorie versus Praxis

Philippe Müller argumentiert als Jurist aus der Perspektive der Theorie und der Gesetze, und wenn das Nothilfe-Regime praxiserprobt wäre, sollte man es tatsächlich beibehalten. Wir von der «Aktionsgruppe Nothilfe – Sackgasse Langzeitnothilfe» sehen die Situation der Nothilfe aus der Perspektive der Praxis und der Erfahrung/Empirie. Eigentlich sollten Menschen mit Theorie- und Praxis-Erfahrung gemeinsam im Gespräch bleiben und sich gegenseitig unterstützen, um gute Lösungen zu finden.

Nothilfe-Elend

Wenn die Erfahrung zeigt, dass mindestens die Hälfte der Nothilfe-Fälle (55%) bereits über ein Jahr von Nothilfe lebt, dann muss etwas geschehen. Das sind zu viele Menschen in einer Situation der Verelendung, und man kann nicht davon ausgehen, dass sie alle unanständig und renitent sind.

Hier zeigt sich eine Gruppe von Menschen, welchen man ihre Würde genommen hat, und wer einer Gruppe von Menschen ihre Würde raubt, stellt die Würde aller Menschen dieser Welt in Frage.