Berner Landbote: Die einen freuts, die andern erfüllts mit Wehmut

Ende Dezember 2015 schliesst das Durchgangszentrum für Asylsuchende in Riggisberg seine Tore. Die ehemalige Zivilschutz- und Truppenunterkunft soll umgenutzt und wieder der hiesigen Bevölkerung zur Verfügung stehen. In der Zeitung „Berner Landbote“ Nr. 20 vom 30.9.2015 wird die Geschichte des „Modellfalls“ Riggisberg in mehreren Artikeln zusammengefasst und beleuchtet.

Mohammed A. ist frei

Heute Mittag wurde Mohammed A. ohne Angabe von Gründen aus der Ausschaffungshaft entlassen und zum Migrationsdienst in Bern gebracht. Er hätte am 17. Juni ausgeschafft werden sollen. Die Hintergründe der Freilassung sind nicht bekannt. Scheinbar hat einer der vielen Hebel, die gegen die Ausschaffung in Bewegung gesetzt wurden, gegriffen. Wir sind glücklich und dankbar.

Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende

Im Newsletter vom April/Mai 2015 beschrieben wir die  rechtliche Situation für die Arbeit von Asylsuchenden, wobei wir eine veraltete Information bezüglich der Flüchtlinge mit F-Ausweis verwendet haben.

Für Asylsuchende mit Ausweis N gilt der „Inländervorrang“ nach wie vor. Hingegen gilt das nicht mehr für „vorläufig Aufgenommene“, also Personen mit Ausweis F.  Das heisst, dass Arbeitgeber für eine Arbeitsbewilligung für Asylsuchende mit Ausweis F nicht nachweisen müssen, dass sie die Stelle nicht anders besetzen können.

Eine gute Übersicht über Arbeitsbewilligungen für Flüchtlinge ist auf der Seite der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen (KKF) zu finden.