Statt im Rückkehrzentrum bei Privatpersonen

Das äthiopische Ehepaar mit zwei Kindern lebt seit 10 Jahren in der Schweiz und fast so lange unter dem Nothilferegime. „Als abgewiesene Asylsuchende dürfen sie weder arbeiten, noch erhalten sie Sozialhilfe. Da sie nicht mehr im Rückkehrzentrum wohnen, gelten sie für den Kanton auch nicht mehr als bedürftig. Sie haben deshalb kein Anrecht auf Nothilfe. Diese beträgt für eine vierköpfige Familie knapp 26 Franken pro Tag. Die Regeln könnten allerdings ändern: Im Kantonsparlament sprach sich 2020 eine knappe Mehrheit dafür aus, künftig auch privat untergebrachten Personen ohne Bleiberecht Nothilfe zu gewähren. Über die entsprechende Gesetzesänderung wird der Grosse  Rat nächste Woche entscheiden.“ Die vorberatende Sicherheitskommission lehnte den Gesetzesentwurf im November 2021 ab.

Erfahren Sie mehr über diese Familie, die wir auch von Seiten „riggi-asyl“ begleiten: 2021-12-06 Der Bund Eine Familie die nicht hier sein sollte