Tages-Anzeiger: Beispiel für private Unterbringung im Kanton Bern

Das alte Bauernhaus, in dem der Eritreer Bereket Andom mit seiner Frau Aster Tekle und den Kindern Rodas (6) und Rai (3) Zuflucht gefunden hat, liegt abgelegen an einem Hang in Rüti bei Riggisberg mit Blick auf die Berner Alpen. Dank der Familie Maag ergeht es diesen abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea viel besser als den vielen anderen, die in prekären Rückkehrzentren leben.

Hier geht es zum Artikel: 2022-02-11 Tagesanzeiger Gestrandet im Rückkehrzentrum

Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter zu den Berner Rückkehrzentren

Der von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (NKVF) am 10. Februar 2022 veröffentlichte Bericht zu den Berner Rückkehrzentren kommt zu dem Schluss, dass die Unterbringung der dort lebenden Asylsuchenden menschenunwürdig sei. Insbesondere die Lage der Kinder sei mit der UNO-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar, die Wohnsituation von Familien prekär – in Gefängnissen die Raumverhältnisse komfortabler. Die fehlende Beschäftigung gefährde die psychische Gesundheit. In anderen Rückkehrzentren der Schweiz sind die Bedingungen in keiner Weise besser.

Hier geht es zum Bericht (siehe vor allem S. 4-29): 2022-02-10 Bericht NKVF Rückkehrzentren Kanton BE

 

Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse in der Bund-Zeitung «Unterbringung ist menschenunwürdig» vom 11. Februar 2022: 2022-02-11 Der Bund Unterbringung ist menschenunwürdig

CAS-Arbeit: Kinder und Jugendliche in Rückkehrzentren

Thirza Schneider hat in einer wissenschaftlichen Studie die Situation von Kindern und Jugendlichen in Rückkehrzentren untersucht. Seit 2012 arbeite sie ehrenamtlich mit Geflüchteten, zuerst in einer Kollektivunterkunft und seit zwei Jahren vermehrt mit abgewiesenen Geflüchteten in einem der kantonalen Rückkehrzentren. Die CAS-Arbeit ergänzt sich ideal zu den Erkenntnissen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (NKVF).

Siehe insbesondere die Fallbeispiele auf S. 29-55: 2022-02-03 CAS Abschlussarbeit Thirza Schneider Version

NZZ am Sonntag / Die dänische Asylpolitik: Ist die Schweiz viel besser?

Mit Dänemark gibt es ein westliches Land, das eine noch restriktivere Migrationspolitik als die Schweiz kennt. Dass es syrische Asylsuchende wegweist und sie in Ausschaffungslagern verelenden lässt, ist überaus stossend. Die Schweiz sollte sich aber hüten, mit dem Finger auf Dänemark zu zeigen.

Bericht in der NZZ am Sonntag: 2022-01-16 NZZ aSo Dänemark – keine Migranten

Leserbrief von Daniel Winkler, riggi-asyl: 2022-01-23 NZZ am Sonntag LB nur Ausschnitt

Beobachter und Berner Landbote: Ein abgewiesener Tibeter wird vor Gericht gebracht. Er war spazieren gegangen.

Wer sich mit einem negativen Asylentscheid in der Schweiz aufhält, kann jederzeit für illegalen Aufenthalt gebüsst werden. Diese Praxis ist menschenverachtend, denn Personen aus dem Tibet, Eritrea, Afghanistan, Äthiopien (Bürgerkrieg) haben erschwerte oder unzumutbare Rückkehrbedingungen. Sie sind in der Schweiz als Nothilfebeziehende registriert und leben in unserem Land in einem Zustand der „regulären Illegalität“. Gleichwohl werden sie für illegalen Aufenthalt gebüsst, zum Teil immer wieder. Das ist juristisch fragwürdig – mehrere Bussen für den immer gleichen Tatbestand – und menschenrechtlich verwerflich. In dieser Sache ist unserer Gesellschaft der moralische Kompass abhanden gekommen!

Hier der Artikel zum tibetischen Fall im Beobachter: 2022-01-21 Beobachter Losel illegal aus Spiez

Hier der Kommentar im Berner Landbote: 2022-01-19 Berner Landbote Wie Losel in die Zwickmühle geriet

Republik: Zustände am Bundesverwaltungsgericht St. Gallen in Bezug auf Asylentscheide

Eigentlich weist am Bundesverwaltungsgericht eine Software den Richtern die Fälle zu. Doch das Programm wird regelmässig übersteuert. Und jetzt zeigt sich: Sogar Unbefugte konnten eingreifen. Besonders häufig passiert ist dies bei Asylentscheiden.

Die neue Studie aus Bern und Zürich legte einmal mehr offen, dass in der Schweiz die Regeln für die Richterinnenauswahl eher rudimentär sind und hinter den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückbleiben. Auch da ist Entwicklungspotenzial erkennbar – für die Gerichte, aber auch für die Gesetzgeber im eidgenössischen Parlament.

Hier geht es zum Artikel in der Republik: 2022-01-11 REPUBLIK Zustände am BVGer

Asyldossiers vom Geheimdienst überprüft

In gewissen politischen Kreisen entwickelte sich hartnäckig das Narrativ, dass Asylsuchende ein beträchtliches Gefahrenpotenzial darstellen. Dazu eine Statistik in der Blick-Ausgabe vom 6.1.2022. Letztes Jahr nahm der Geheimdienst 728 Asyldossiers genau unter die Lupe. Dabei empfahl er ein einziges Gesuch zur Ablehnung. In den letzten 10 Jahren sind 138 Asylsuchende als potenzielle Risiken eingestuft worden. Bei +/- 200’000 Asylgesuchen entspricht das einer relativen Zahlen von 0.069% (etwas mehr als ein halbes Promille).

Hier geht es zum Bericht: 2022-01-06-Blick-Asyldossiers-vom-Geheimdienst-ueberprueft