Journal B: Philippe Müllers Mühe mit den Menschenrechten

Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den Rückkehrzentren Aarwangen, Biel und Gampelen entsprächen nicht den Mindestanforderungen der UNO-Kinderrechtskonvention, stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in einem ausführlichen Bericht fest. Der kantonale Sicherheitsdirektor, Philippe Müller, fühlt sich dafür nicht verantwortlich.

Hier geht es zum Artikel von Willi Egloff: 2022-02-14 Journal B Philippe Müller u. Menschenrechte

Tages-Anzeiger: Beispiel für private Unterbringung im Kanton Bern

Das alte Bauernhaus, in dem der Eritreer Bereket Andom mit seiner Frau Aster Tekle und den Kindern Rodas (6) und Rai (3) Zuflucht gefunden hat, liegt abgelegen an einem Hang in Rüti bei Riggisberg mit Blick auf die Berner Alpen. Dank der Familie Maag ergeht es diesen abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea viel besser als den vielen anderen, die in prekären Rückkehrzentren leben.

Hier geht es zum Artikel: 2022-02-11 Tagesanzeiger Gestrandet im Rückkehrzentrum

Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter zu den Berner Rückkehrzentren

Der von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (NKVF) am 10. Februar 2022 veröffentlichte Bericht zu den Berner Rückkehrzentren kommt zu dem Schluss, dass die Unterbringung der dort lebenden Asylsuchenden menschenunwürdig sei. Insbesondere die Lage der Kinder sei mit der UNO-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar, die Wohnsituation von Familien prekär – in Gefängnissen die Raumverhältnisse komfortabler. Die fehlende Beschäftigung gefährde die psychische Gesundheit. In anderen Rückkehrzentren der Schweiz sind die Bedingungen in keiner Weise besser.

Hier geht es zum Bericht (siehe vor allem S. 4-29): 2022-02-10 Bericht NKVF Rückkehrzentren Kanton BE

 

Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse in der Bund-Zeitung «Unterbringung ist menschenunwürdig» vom 11. Februar 2022: 2022-02-11 Der Bund Unterbringung ist menschenunwürdig

CAS-Arbeit: Kinder und Jugendliche in Rückkehrzentren

Thirza Schneider hat in einer wissenschaftlichen Studie die Situation von Kindern und Jugendlichen in Rückkehrzentren untersucht. Seit 2012 arbeite sie ehrenamtlich mit Geflüchteten, zuerst in einer Kollektivunterkunft und seit zwei Jahren vermehrt mit abgewiesenen Geflüchteten in einem der kantonalen Rückkehrzentren. Die CAS-Arbeit ergänzt sich ideal zu den Erkenntnissen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (NKVF).

Siehe insbesondere die Fallbeispiele auf S. 29-55: 2022-02-03 CAS Abschlussarbeit Thirza Schneider Version

Der Bund – Die Kinder der unerwünschten Eltern

Kinder, die über Monate und Jahre in Rückkehrzentren gefangen bleiben, ist eine Situation, welche sich kein Land wünscht, das humanitären Ansprüchen genügen will. Das ist das eine. Das andere ist, dass es keinen politischen Willen gibt, an dieser Situation etwas zu ändern.  Und das wiederum ist eine Schande für die Schweiz.

Lesen Sie den eindrücklichen Beitrag in der Bund-Zeitung von Lea Stuber: 2021-10-07 Der Bund Die Kinder der unerwünschten Eltern

Berner Landbote: In der Falle – Reportage über eine tibetische Familie

2020-08-12 Berner Landbote Pechu u.Karma-In der Falle Fliesstext

Pechu und Karma hatten das Glück für sich und ihre Buben gefunden. Nach Jahren in Asylheimen fand die tibetische
Familie in Thun eine bescheidene Wohnung, die sie dank eigener Arbeit selber finanzierte. Dann kam der negative Asylentscheid – und die Aussicht auf ein Leben ohne Perspektiven.

SRF Regionaljournal: Personen in der Nothilfe in privaten Unterkünften, anstatt in Rückkehrzentren

 

Weshalb ein Ehepaar einen abgewiesenen Eritreer bei sich aufnimmt

Bald gibt es im Kanton Bern Zentren, wo abgewiesene Asylsuchende Nothilfe beziehen. Doch es gibt eine andere Option.

Berhe Goytom muss zurück. Das weiss er. Das Asylgesuch des 27-jährigen Eritreers wurde abgewiesen, das heisst, er darf nicht in der Schweiz bleiben. Gleichzeitig hat die Schweiz mit Eritrea kein Rücknahmeabkommen, das heisst, die eritreischen Behörden akzeptieren nach wie vor keine zwangsweise Rückkehr ihrer Staatsbürger. Und freiwillig geht er nicht. Er könne nicht zurück nach Eritrea, sagt er. Die Gefahr sei zu gross, in den unbefristeten Nationaldienst eingezogen zu werden und dort Repression zu erleben. Berhe Goytom sitzt fest. Doch dank Iris und Paul Stillhard muss er nicht in einem Zentrum verelenden.

 

Regierungsrat Philippe Müller zu den Rückkehrzentren

Wer im Kanton Bern einen negativen Asylentscheid erhielt und trotzdem nicht in das Heimatland zurückkehrt, kommt bald in ein Rückkehrzentrum. Vor kurzem hat der Kanton Bern die betroffenen Personen darüber informiert.

Doch einige Privatpersonen und die Aktionsgruppe Nothilfe wehren sich gegen die Bedingungen in den Rückkehrzentren und fordern eine Änderung der Asylpolitik im Kanton Bern.