Abgewiesene eritreische Asylsuchende stellen die grösste Gruppe der Nothilfe-Langzeitbeziehenden dar. Das hat seinen Grund: Freiwillig kehrt niemand nach Eritrea zurück. Zwangsrückschaffungen sind nicht möglich, da in diesem Land minimale rechtsstaatliche Strukturen fehlen.
Diese Menschen erhielten vor Jahren einen Negativ-Entscheid, um den „Pull-Effekt“, d.h. die Sogwirkung aus Eritrea zu bremsen. Das war keine faktenbasierte Entscheidung, sondern politischem und gesellschaftlichem Druck geschuldet. Es wäre längstens an der Zeit, diese Menschen zu legalisieren und sie zumindest vorläufig aufzunehmen.
Lesen Sie hier meinen Gastbeitrag in der Bund-Zeitung: 2022-10-14 Der Bund Eritrea ist ein Unrechtsstaat – CH kooperiert oder im Tages-Anzeiger: 2022-10-14 Tagesanzeiger CH sucht Koop. mit Unrechtsstaat S. 2