Aufenthalts- und Übernachtungszwang für neuankommende Flüchtlinge

2018-11-10 Der Bund Flüchtlingen anständig u. menschlich begegnen

Der Bund-Journalist Bernhard Ott (siehe die beiden Artikel vom 18. und 19. Oktober im Bund) hat über eine Neuregelung im Kanton Bern berichtet: In Kollektivunterkünften gilt jetzt für alle Asylsuchenden ein Aufenthalts- und Übernachtungszwang. Eine Regelung, die sowohl juristisch (unzulässige Einschränkung der Freiheitsrechte) wie euch moralisch fragwürdig ist: Was bedeutet diese Geste gegenüber den hier ankommenden Menschen? Werden die Asylsuchenden bloss noch als Verwaltungsmasse angeschaut? Und was bedeutet diese Geste für all jene Menschen, die sich aus der Zivilgesellschaft für die Neuankömmlinge engagieren? Der Gastkommentar in der Bund-Zeitung vom 10.11.2018 versucht darauf eine Antwort zu geben.